Wenn man mehr als 5 Jahre nicht gezüchtet hat, so ist eine erneute Wurfstättenbesichtitung erforderlich. Eine sehr kompetente Zuchtwartin des Rassezuchtvereines hat uns besucht und diese durchgeführt. Ergebnis: "In dieser Wurfstätte darf gezüchtet werden", d. h. es werden alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.
Feb. 2025

Unsere alte Homepage vom Staudaländle mit sehr vielen Bildern und Erinnerungen entspricht leider nicht mehr dem Stand der Technik und ist nicht kompatibel mit Smartphone und I-Pad. Deswegen haben wir uns dazu entschlossen einen Neuanfang zu machen und freuen uns Euch die neue Seite zu präsentieren.
Nicht alle Inhalte konnten wir mitnehmen, aber das Wesentliche hat es hoffe ich geschafft.
Viel Spaß beim Schmökern!